Arzneimittelverkauf bei dm Verfassungsgerichtshof will breitere Prüfung Salzburg, 28. Oktober 2016. „Unsere Anwälte haben eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen als verfassungswidrig benannt. Der Gerichtshof sieht darüber hinaus aber weitere Normen, die zu prüfen sind. Wir werden unseren Antrag daher in diesem Sinn erweitern und damit den vom VfGH vorgezeichneten Weg einschlagen“, kündigt dm Geschäftsführer Harald Bauer an. Aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sei aber auch abzuleiten, dass er den Individualantrag gegen den Apothekenvorbehalt des Arzneimittelgesetzes grundsätzlich für prüfenswert erachtet – das sei ein erster wichtiger Erfolg, so Bauer. Rückenwind auch vom EuGH Für sein Anliegen, rezeptfreie Arzneimittel in der Drogerie verkaufen zu dürfen, erhielt dm zuletzt indirekt auch Rückenwind durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Dieser hatte in Zusammenhang mit einem Erkenntnis zum Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel festgestellt, dass bestimmte Zugangsbeschränkungen nicht dazu geeignet sind, Gesundheit und Leben zu schützen. „Dies muss wohl auch für den Bereich der rezeptfreien Arzneien gelten und für den stationären Verkauf in der Drogerie, der im Vergleich zum Vertrieb im Internet deutlich sicherer gestaltet werden kann“, sieht sich Harald Bauer bestätigt. „Auch in Österreich wird sich die Argumentation der österreichischen Apotheker und des österreichischen Gesetzgebers nicht aufrecht erhalten lassen, wonach das Apothekenmonopol per se eine zentrale Voraussetzung dafür sei, dass die Menschen die richtigen Medikamente in der richtigen Dosierung zum richtigen Zeitpunkt verwenden!“